Hygienemaßnahmen an der Schule
Hygienekonzept während der Pandemie
(Stand 07.12.2020)
Einführung und Überwachung allgemeiner Verhaltensregeln
Die wirksamsten Schutzmaßnahmen derzeit sind:
Regelmäßiges Händewaschen oder Desinfizieren (Händewaschen mit Seife für mindestens 20-30 Sekunden)
Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern (wann immer es möglich ist)
Einhaltung der Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch)
Mundschutzpflicht im Unterricht und auf dem gesamten Schulgelände
Alle 20 Minuten Stoßlüften in allen Räumen
Weitere wirksame Schutzmaßnahmen der Schule:
Tische in den Klassenzimmern einzeln mit möglichst großem Abstand aufstellen (feste Sitzplätze mit Namensschildern)
Jede Klasse hat einen zweiten anliegenden Raum zur Verfügung (möglichst häufig die Klasse in zwei festen Gruppen in verschiedenen Räumen unterrichten)
Mittagsbetreuung im Klassenverband nur noch bis 14:20 Uhr (keine gemischten Gruppen in der Freizeitgestaltung)
Unterstützung durch die Mitarbeiter der OGS am Vormittag ermöglichen häufigere Teilungen der Klassen
Jahrgangsgemischte Gruppen sitzen in Blöcken
Unterricht nach Möglichkeit immer in der gleichen Gruppe
Vorrangig Frontalunterricht (Keine Gruppenarbeit)
Keinen Körperkontakt untereinander
Vermeidung des Berührens von Augen, Nase und Mund mit den eigenen Händen
Eintreffen und Verlassen des Schulgebäudes unter Wahrung des Abstandsgebotes
Bei coronaspezifischen Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Hals-, Gliederschmerzen, Übelkeit/Erbrechen, Durchfall) unbedingt zu Hause bleiben
Empfehlungen und Hinweise
Von der zu häufigen Verwendung von Desinfektionsmittel wird abgeraten, häufiges Händewaschen ist sinnvoller, wenngleich sehr zeitintensiv (abwägen…)
es stehen Desinfektionsmöglichkeiten in der Schule bereit
Desinfektion der Hände bei Betreten des Schulhauses, beim Wechsel in die Fachräume und evtl. nach dem Toilettengang empfohlen
Weitere Schutzmaßnahmen bei Gestaltung des Unterrichts sowie der Pausen
Verzicht auf über den regulären Unterricht hinausgehende Aktivitäten
Nur Sport an der frischen Luft
Pause auf verschiedenen fest zugewiesenen Höfen im Klassenverband
Pausenverkauf und Mittagessen unter strengen Abstands- und Hygienemaßnahmen
Vermeidung gemeinsam genutzter Gegenstände (kein Austausch von Arbeitsmitteln, Stiften, Linealen o. ä., eingeschränktes Benutzen von Computerräumen mit Einhaltung der Abstandsregeln)
Toilettengang nur einzeln und unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen
Jede Klasse hat fest zugewiesene Toiletten
Stühle bleiben nach Unterrichtsende am Boden (Desinfektion)
Hygienehinweise zum Schulhaus
Regelmäßige Reinigung des Schulgebäudes
Reinigung der Klassenzimmer (täglich durchzuführen)
Desinfektion als oberstes Gebot; Desinfektion von Stühlen, Tischen und Handläufen; Desinfektion des Waschbeckens; Auffüllen von Seifenspendern und Handtuchspender
Reinigung der sanitären Anlagen (täglich durchzuführen)
Desinfektion der gesamten Anlagen + Auffüllen von Seifenspendern und Handtuchspendern
Reinigung des Sekretariats und des Lehrerzimmers (Neben den üblichen Reinigungsarbeiten sind Tastaturen, Mäuse, Mauspads, Schreibunteralgen und Telefone täglich zu desinfizieren) Gleiches gilt für das Lehrerzimmer
Eine Reinigung und Desinfektion der für den Schulbetrieb wichtigen Räumlichkeiten nach Unterrichtende ist ausreichend.
Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf
Schülerinnen und Schüler sind generell verpflichtet den Unterricht zu besuchen. Ein Fernbleiben richtet sich nach den allgemeinen Regelungen.
Bei Grunderkrankungen, die einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung bedingen könnten, muss sowohl bei Schulpersonal als auch bei Schülerinnen und Schülern eine individuelle Risikoabwägung stattfinden, ob eine Beurlaubung oder Befreiung vom Unterricht erfolgt. Hierfür ist ein ärztliches Attest erforderlich.
Als Risikosituation gilt, wenn beispielsweise
Eine chronische Vorerkrankung, insb. Erkrankung des Atmungssystems wie chronische Bronchitis, Herzkreislauferkrankungen, Diabetes mellitus, Erkrankung der Leber und der Niere vorliegt,
oder wegen Einnahme von Medikamenten die Immunabwehr unterdrückt wird
oder eine Schwächung des Immunsystems z.B. durch eine vorangegangene Chemo- oder Strahlentherapie
eine Schwerbehinderung oder
derartige Konstellationen bei Personen im häuslichen Umfeld bestehen.
Schwangerschaft
Vorgehen bei Erkrankungen einer Schülerin/eines Schülers
Bei Auftreten von Krankheitssymptomen ist stets die Schulleitung zu informieren. Rückkehr an die Schule erst bei Symptomfreiheit. In Absprache mit dem Arzt eine Testung durchführen. Bei einem positiven Coronatest ordnet das Gesundheitsamt weiteren Maßnahmen (z.B. Ausschluss einzelner Schülerinnen und Schüler vom Unterricht, Ausschluss eines Klassenverbandes vom Unterricht, Information von Erziehungsberechtigten) an, die von den Schulleitungen umzusetzen sind.
Bei Erkrankung oder Verdachtsfällen in der Familie oder im Umfeld, bleiben die Schüler zuhause, bis Testungen durchgeführt sind und angeordnete Quarantänezeiten eingehalten wurden.
Bitte beachten Sie weiterhin immer aktuelle Anweisungen.
Heidrun von Schoen, Rektorin
Katrin Frank, Leiterin der OGS
Holger Graf, Hygienebeauftrager
Weitere Informationen
Frau Heidrun von Schoen
Friedenstraße 497705 Burkardroth
Telefon: 09734/445
Fax: 09734/5951
E-Mail: info@msburkardroth.de