Informationen zu Personalausweisen und Reisepässen
Neuer Personalausweis | Kinderreisepass | |
Für wen? | Im Regelfall für Personen ab 16 Jahre | Kinder bis zu Vollendung des 12. Lebensjahres |
Unterlagen bei Beantragung | Alter Kinderausweis, Kinderreisepass, Geburtsurkunde, Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei Beantragung vor dem 16. Ljahr; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten | Alter Kinderausweis, Kinderreisepass, Urkunde, Einverständnis der Sorgeberechtigten, Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten |
Lichtbild | Frontalaufnahme nach internationalen Standards (s. Foto-Mustertafel) = biometrietaugliches Passbild | Frontalaufnahme nach internationalen Standards (s. Foto-Mustertafel) = biometrietaugliches Passbild |
Gültigkeit | 6 Jahre für Personen unter 24 Jahre 10 Jahre für Personen ab 24 Jahren | 1 Jahr, Verlängerung um ein weiteres Jahr möglich, maximal bis zum 12. Lebensjahr |
Kosten | 22,80 Euro unter 24 Jahren 37,00 Euro über 24 Jahren |
Erstausstellung 13,00 € für Aktualisierung oder Verlängerung 6,00 € |
Hinweise | Keine Änderungen (außer Adresse) oder Verlängerung möglich! Neuausstellung erforderlich! Mögliche weitere Funktionen: qualifizierte elektronische Signatur (QES) Speicherung Fingerabdruck Nähere Informationen auch unter: www.Personalausweisportal.de |
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Sie finden Ihren PIN-Brief nicht mehr und möchten aber die Online-Funktion Ihres Personalausweises nutzen? Kein Problem, Sie können sich bei Ihrer Personalausweisbehörde jederzeit eine neue PIN (sechsstellige Zahlenkombination) kostenfrei setzen oder Sie fordern sich einen neuen PIN-Brief an. Ihr PIN-Brief wird dann mit Aktivierungscode und neuer PIN direkt an Ihre Meldeadresse versandt. Folgen Sie hierzu dem Link www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de |
ePass
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vorl. Reisepass
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Für wen? | Ab 01.11.07 gilt: Der ePass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst. | Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, z. B. wenn der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Passes bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs nicht möglich ist. |
Unterlagen bei Beantragung | Alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis (soweit vorhanden), Personalausweis (bei Erstbeantragung) oder Urkunde, Lichtbild | Alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis (soweit vorhanden), Personalausweis (bei Erstbeantragung) oder Urkunde, Lichtbild |
Lichtbild | Frontalaufnahme nach internationalen Standards (s. Foto-Mustertafel) = biometrietaugliches Passbild | Frontalaufnahme nach internationalen Standards (s. Foto-Mustertafel) = biometrietaugliches Passbild |
Gültigkeit | 6 Jahre für Personen unter 24 Jahre; 10 Jahre für Personen ab 24 Jahren | 1 Jahr |
Kosten | 37,50 € für Personen u. 24 Jahren 60,00 € für Personen ab 24 Jahren | 26,00 € |
Hinweise |
Weitere Informationen
Ansprechpartner
Frau Veronika Roth
Am Marktplatz 1097705 Burkardroth
Telefon: 0 97 34 / 91 01-23
E-Mail: Veronika.Roth@Markt-Burkardroth.de