Informationen zu Personalausweisen und Reisepässen
Neuer Personalausweis ab 01.11.2010 | Kinderreisepass | |
Für wen? | Im Regelfall für Personen ab 16 Jahre | Kinder bis zu Vollendung des 12. Lebensjahres |
Unterlagen bei Beantragung | Alter Kinderausweis, Kinderreisepass, Geburtsurkunde, Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei Beantragung vor dem 16. Ljahr; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten | Alter Kinderausweis, Kinderreisepass, Urkunde, Einverständnis der Sorgeberechtigten, Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten |
Lichtbild | Frontalaufnahme nach internationalen Standards (s. Foto-Mustertafel) = biometrietaugliches Passbild | Frontalaufnahme nach internationalen Standards (s. Foto-Mustertafel) = biometrietaugliches Passbild |
Gültigkeit | 6 Jahre für Personen unter 24 Jahre 10 Jahre für Personen ab 24 Jahren | 6 JahreLängstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres |
Kosten | 22,80 Euro unter 24 Jahren 37,00 Euro über 24 Jahren |
Erstausstellung 13,00 € für Aktualisierung 6,00 € |
Hinweise | Keine Änderungen (außer Adresse) oder Verlängerung möglich! Neuausstellung erforderlich! Mögliche weitere Funktionen: qualifizierte elektronische Signatur (QES) Speicherung Fingerabdruck (freiwillig) Nähere Informationen auch unter: www.Personalausweisportal.de |
Der frühere Kinderausweis wird seit 01.01.2006 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert. Ab 01.11.07 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden. Es ist jedoch möglich, für Kinder einen Personalausweis (z.B. für Reisen innerhalb der EU) zu beantragen. |
ePass
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vorl. Reisepass
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Für wen? | Ab 01.11.07 gilt: Der ePass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst. | Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, z. B. wenn der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Passes bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs nicht möglich ist. |
Unterlagen bei Beantragung | Alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis (soweit vorhanden), Personalausweis (bei Erstbeantragung) oder Urkunde, Lichtbild | Alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis (soweit vorhanden), Personalausweis (bei Erstbeantragung) oder Urkunde, Lichtbild |
Lichtbild | Frontalaufnahme nach internationalen Standards (s. Foto-Mustertafel) = biometrietaugliches Passbild | Frontalaufnahme nach internationalen Standards (s. Foto-Mustertafel) = biometrietaugliches Passbild |
Gültigkeit | 6 Jahre für Personen unter 24 Jahre; 10 Jahre für Personen ab 24 Jahren | 1 Jahr |
Kosten | 37,50 € für Personen u. 24 Jahren 60,00 € für Personen ab 24 Jahren | 26,00 € |
Hinweise |
Weitere Informationen
Ansprechpartner
Frau Veronika Roth
Am Marktplatz 1097705 Burkardroth
Telefon: 0 97 34 / 91 01-23
E-Mail: Veronika.Roth@Markt-Burkardroth.de