Informationen zu Personalausweisen und Reisepässen

Für wen wird welcher Ausweis benötigt? Welche Unterlagen sind für die Beantragung notwendig? Hier finden Sie eine Auflistung der wichtigsten Informationen.

Neuer Personalausweis Kinderreisepass
Für wen? Im Regelfall für Personen ab 16 Jahre Kinder bis zu Vollendung des 12. Lebensjahres
Unterlagen bei Beantragung Alter Kinderausweis, Kinderreisepass, Geburtsurkunde, Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei Beantragung vor dem 16. Ljahr; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten Alter Kinderausweis, Kinderreisepass, Urkunde, Einverständnis der Sorgeberechtigten, Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
Lichtbild Frontalaufnahme nach internationalen Standards (s. Foto-Mustertafel) = biometrietaugliches Passbild Frontalaufnahme nach internationalen Standards (s. Foto-Mustertafel) = biometrietaugliches Passbild
Gültigkeit 6 Jahre für Personen unter 24 Jahre 10 Jahre für Personen ab 24 Jahren 1 Jahr, Verlängerung um ein weiteres Jahr möglich, maximal bis zum 12. Lebensjahr
Kosten 22,80 Euro unter 24 Jahren
37,00 Euro über 24 Jahren
Erstausstellung 13,00 €
für Aktualisierung oder Verlängerung 6,00 €
Hinweise Keine Änderungen (außer Adresse) oder Verlängerung möglich! Neuausstellung erforderlich!
Mögliche weitere Funktionen:
qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Speicherung Fingerabdruck

Nähere Informationen auch unter:
www.Personalausweisportal.de
Sie finden Ihren PIN-Brief nicht mehr und möchten aber die Online-Funktion Ihres Personalausweises nutzen?
Kein Problem, Sie können sich bei Ihrer Personalausweisbehörde jederzeit eine neue PIN (sechsstellige Zahlenkombination) kostenfrei setzen oder Sie fordern sich einen neuen PIN-Brief an.
Ihr PIN-Brief wird dann mit Aktivierungscode und neuer PIN direkt an Ihre Meldeadresse versandt. Folgen Sie hierzu dem Link
www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de
 

ePass
vorl. Reisepass
Für wen? Ab 01.11.07 gilt: Der ePass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst. Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, z. B. wenn der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Passes bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs nicht möglich ist.
Unterlagen bei Beantragung Alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis (soweit vorhanden), Personalausweis (bei Erstbeantragung) oder Urkunde, Lichtbild Alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis (soweit vorhanden), Personalausweis (bei Erstbeantragung) oder Urkunde, Lichtbild
Lichtbild Frontalaufnahme nach internationalen Standards (s. Foto-Mustertafel) = biometrietaugliches Passbild Frontalaufnahme nach internationalen Standards (s. Foto-Mustertafel) = biometrietaugliches Passbild
Gültigkeit 6 Jahre für Personen unter 24 Jahre; 10 Jahre für Personen ab 24 Jahren 1 Jahr
Kosten 37,50 € für Personen u. 24 Jahren 60,00 € für Personen ab 24 Jahren 26,00 €
Hinweise

Weitere Informationen

Ansprechpartner

Frau Veronika Roth

Am Marktplatz 10
97705 Burkardroth
Telefon: 0 97 34 / 91 01-23
E-Mail: Veronika.Roth@Markt-Burkardroth.de