Häufige auftauchende Fragen an uns

Muss ein nicht in der Ehe geborenes Kind vom leiblichen Vater adoptiert werden?
Diese oft geäußerte Vermutung ist falsch. Das in bestehender Ehe geborene Kind gilt gesetzlich als Kind des Ehemannes der Mutter. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, wird der Vater durch eine wirksame Vaterschaftsanerkennung zum Vater, gegebenenfalls auch durch Gerichtsbeschluss. Eine Adoption ist weder notwendig noch möglich.

Kann eine Ehe innerhalb bestimmter Fristen annulliert werden?
Auch diese zuweilen auftretende Vermutung ist falsch. Die gültige Zivilehe kann durch Tod, Scheidung oder Aufhebungsbeschluss aufgelöst werden. Sowohl Scheidung als auch Aufhebung erfolgen durch das Amtsgericht. Die erstaunlich oft genannte 24 Stunden- oder 6 Wochenfrist gibt es nicht.

Können Urkunden nicht amtlich beglaubigt werden?
Häufig werden Urkunden mit der Bitte um amtliche Beglaubigung vorgelegt. Diesem Wunsch können wir leider nicht entsprechen, da laut den gesetzlichen Vorschriften der Standesbeamte nur Urkunden aus dem jeweilig von ihm geführten Eintrag ausstellen darf. Selbst alte Urkunden des eigenen Standesamtes dürfen wir nicht beglaubigen, sondern müssen neue ausstellen.


Und zu guter Letzt ein Wunsch von uns an Sie:

Häufig werden wir mit solchen oder ähnlichen Fragen oder bereits feststehenden Meinungen konfrontiert. Das Personenstandsrecht ist kompliziert und für die meisten Menschen nur hin und wieder von Interesse. Sollten Sie Fragen zu diesem Bereich haben, fragen sie ruhig - und am besten uns!

Vielen Dank für Ihr Interesse!

Ihr Standesamt

Weitere Informationen

Ansprechpartner

Frau Simone Schäfer

Am Marktplatz 10
97705 Burkardroth
Telefon: 0 97 34 / 91 01-21
E-Mail: Simone.Schaefer@Markt-Burkardroth.de