Eheschließung

Sie haben sich entschlossen, den Bund fürs Leben miteinander einzugehen? Nun, dieses kann bekanntlich nur vor dem Standesbeamten geschehen und bedarf gewisser „Vorarbeit“. Um Ihnen (und uns) die Arbeit zur erleichtern, hier einige Hinweise.

Anmeldung zur Eheschließung:

Vor dem eigentlichen Ereignis ist zunächst die Anmeldung zur Eheschließung erforderlich. Diese dient in erster Linie der Prüfung eventueller Ehehindernisse, d. h. der Standesbeamte prüft, ob (natürlich nur aus gesetzlicher Sicht) Ihrem Glück etwas im Wege steht, z. B. eine Verwandtschaft oder eine bereits bestehende, noch nicht aufgelöste Ehe. Diese Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient in erster Linie dem Schutz der Verlobten.

Von den Verlobten sind daher Unterlagen mitzubringen, deren Art und Umfang sich nach dem Einzelfall richtet. Standardfälle gibt es dabei nicht, sondern Personenstand, Staatsangehörigkeit und andere Faktoren sind entscheidend. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir Sie auf die persönliche Anfrage im Einzelfall verweisen.

Gern geben wir Ihnen telefonisch Auskunft oder stellen Ihnen bei persönlicher Vorsprache ein Merkblatt über die notwendigen Unterlagen aus. Bei Anmeldungen mit Auslandsberührung ist immer eine persönliche Vorsprache notwendig.

Bei der Anmeldung selbst sollen grundsätzlich beide Verlobte anwesend sein, ein verhinderter Verlobter kann aber im Einzelfall auch durch Vollmacht (Vordruck gibt’s bei uns) den Partner zur Anmeldung ermächtigen.

Auch die mögliche Namensführung in der Ehe und Termin und Einzelheiten der Eheschließung werden bei der Anmeldung besprochen. Und ein Familienstammbuch können Sie auch bei uns kaufen.

Hinweis: Die Anmeldung kann frühestens ein halbes Jahr vor dem Eheschließungstermin erfolgen. Ein Wunschtermin zur Eheschließung kann bereits ab September des laufenden Jahres für das folgende Jahr reserviert werden.
 

Gebühren sind dann noch in folgender Höhe zu entrichten:
(Auszug aus dem Gebührenkatalog) ab dem 01.06.2019
Anmeldung zur Eheschließung 55,00 Euro
Vornahme der Eheschließung (vor einem anderen als dem für
die Anmeldung zuständigen Standesamt)
40,00 Euro
Vornahme der Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten 70,00 Euro
Anmeldung zur Eheschließung bei Auslandsbeteiligung
(1 Ehegatte Ausländer)
85,00 Euro
Urkunden 12,00 Euro
Namensrechtliche Erklärungen 30,00 Euro

Zuständig für die Anmeldung ist der Standesbeamte des Wohnortes. Haben die Verlobten verschiedene Wohnsitze, können Sie zwischen den entsprechenden Standesbeamten wählen.

Um die Anmeldung der Eheschließung bei uns bestellen, vereinbaren Sie hierzu bitte einen Termin, um Wartezeiten zu vermeiden!

Durchführung der Eheschließung

Hat die Prüfung ergeben, dass Ihrem Glück nichts mehr im Wege steht, kann die Ehe geschlossen werden. Die Anmeldung ist für ein halbes Jahr gültig und muss aus organisatorischen Gründen spätestens eine Woche vor der Eheschließung erfolgen. Haben Sie einen Wunschtermin, sollten Sie ruhig früher kommen oder gegebenenfalls den Termin vorab reservieren lassen (auch telefonisch möglich).

Heiraten können Sie während der o. g. Öffnungszeiten, die Eheschließung ist dann kostenfrei, soweit sie die Anmeldung bei uns vorgenommen haben.

Die Eheschließung selbst dauert ca. 20 Minuten. Gäste dürfen gern dabei sein.
Trauzeugen sind ab dem 01.07.1998 nicht mehr Pflicht, ein oder zwei Zeugen können auf Wunsch hinzugezogen werden, diese sollten volljährig sein und müssen sich wie auch das Brautpaar selbst ausweisen können.

Fotografieren während der Eheschließung ist erlaubt, Videoaufnahmen sind vorab mit dem Standesbeamten abzusprechen.


Eheschließung im Ausland

Sofern Sie im Ausland heiraten möchten, ist eine Anmeldung der Eheschließung in Deutschland nicht notwendig. Bezüglich der vorzulegenden Unterlagen erkundigen Sie sich am Besten bei der Botschaft des jeweiligen Landes oder direkt beim ausländischen Standesbeamten vor Ort. So ist am ehesten gewährleistet, dass die Eheschließung nicht an fehlenden Papieren scheitert. Sollten Sie ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, wird dieses auf Antrag vom Wohnortstandesamt ausgestellt, wobei hierfür Unterlagen vorzulegen sind, die sich nach dem Einzelfall richten.

Weitere Informationen

Ansprechpartner

Frau Simone Schäfer

Am Marktplatz 10
97705 Burkardroth
Telefon: 0 97 34 / 91 01-21
E-Mail: Simone.Schaefer@Markt-Burkardroth.de