Ausstellen von Urkunden

Der wohl häufigste Berührungspunkt mit dem Standesamt ist die Anforderung von Urkunden. Damit Sie benötigte Urkunden möglichst schnell und einfach erhalten, hierzu einige Hinweise:

Geburtsurkunden und vollständige Ausdrucke oder Ablichtungen des Geburtsregisters erhalten Sie bei dem Standesamt, welches die Geburt beurkundet hat. Sind Sie z. B. in München geboren, aber in Burkardroth wohnhaft, können Sie eine Urkunde nur vom zuständigen Standesamt in München erhalten, weil dort Ihr Geburtsregister geführt wird.

Sterbeurkunden erhalten Sie ebenfalls nur von dem Standesamt, welches den Todesfall beurkundet hat.

Sterberegister:

Im Sterberegister werden die Todesfälle des Standesamtsbezirks eingetragen. Aus dem Sterbeeintrag werden die Sterbeurkunden ausgestellt.

Bei Abschriften aus dem Familienbuch der Eltern, die bis Ende 2008 in der Regel für eine beabsichtigte Eheschließung benötigt wurden, verhält es sich anders. Das Familienbuch, zu dem Sie Informationen etwas weiter unten finden, wurde bis Februar 2007 grundsätzlich beim Wohnortstandesamt des Ehepaars geführt, „wanderte also mit“. Wurde eine Ehe geschieden, verblieb es beim letzten gemeinsamen Wohnort der Ehegatten. Bei Scheidungen vor dem 01.07.1998 blieb es bei getrenntem Wohnsitz der Ehegatten zum Zeitpunkt der Scheidung beim Wohnort des Mannes. Es war daher teilweise aufwändig, das Familienbuch zu finden …

Im Zuge einer Umstrukturierung des Personenstandswesens, die am 01.01.2009 in Kraft trat, werden alle Familienbücher bereits seit dem 27.02.2007 an den Heiratsort zurückgeführt. Diese Aktion ist zu großen Teilen bereits abgeschlossen. Eine Sonderregelung besteht für Familienbücher, die bei Auslandsehen auf Antrag angelegt wurden, diese verbleiben bei dem Standesamt, welches sie am 27.02.2007 geführt hat.

Ab dem 01.01.2009 werden keine Familienbuchabschriften mehr ausgestellt, sondern nur noch Eheurkunden oder eingeschränkte Abschriften, die nur hinsichtlich der Ehe und der Namensführung der Ehegatten beweiskräftig sind.

Die Gebühren für Urkunden betragen in Bayern ab dem 01.06.2019 12.- Euro.

Berechtigt zur Anforderung von Urkunden sind die Personen, auf die sich der Inhalt bezieht, sowie deren Vorfahren und Abkömmlinge (einfach ausgedrückt, Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel etc.) Geburts- und Sterbeurkunden können auch von Geschwistern erlangt werden. Weitere Personen oder Institutionen können Urkunden nur erlangen, wenn sie ein rechtliches Interesse geltend machen.

Bei uns können Sie Urkunden persönlich abholen (bitte unbedingt Ausweis mitbringen) oder telefonisch bzw. brieflich oder per E-Mail bestellen. Die Urkunden werden dann per Vorkasse übersandt.

Weitere Informationen

Ansprechpartner

Frau Simone Schäfer

Am Marktplatz 10
97705 Burkardroth
Telefon: 0 97 34 / 91 01-21
E-Mail: Simone.Schaefer@Markt-Burkardroth.de