örtliche Festsetzungen
Diese Festsetzungen können auch für die "alten" Baugebiete verwendet werden, jedoch müssten hierfür dann Befreiungen beantragt werden, das heißt, dass Bauvorhaben muss im Baugenehmigungsverfahren eingereicht werden (Bauantrag). Ein Genehmigungsfreistellungsverfahren ist hier dann nicht mehr möglich.
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