örtliche Festsetzungen

Hier finden Sie wichtige Informationen zu den örtlichen Festsetzungen.

Diese Festsetzungen können auch für die "alten" Baugebiete verwendet werden, jedoch müssten hierfür dann Befreiungen beantragt werden, das heißt, dass Bauvorhaben muss im Baugenehmigungsverfahren eingereicht werden (Bauantrag). Ein Genehmigungsfreistellungsverfahren ist hier dann nicht mehr möglich.
 

örtliche Festsetzungen Systemschnitt



 

Weitere Informationen

Ansprechpartner

Herr Eddie Hartmann

Am Marktplatz 10
97705 Burkardroth
Telefon: 0 97 34 / 91 01-24
E-Mail: Eddie.Hartmann@Markt-Burkardroth.de