verfahrensfreie Bauvorhaben

Im sog. Außenbereich, d. h. außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, sind fast alle baulichen Maßnahmen genehmigungspflichtig.

Im sog. Innenbereich, d. h. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, dürfen u. a. ohne Genehmigung errichtet werden

Sowohl im Außen- als auch im Innenbereich entbindet die Genehmigungsfreiheit nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an die bauliche Anlage gestellt werden. Hier geht es insbesondere um die Abstandsflächen, den Brandschutz etc. Bei Bauvorhaben im Bereich des Landschaftsschutzgebietes "Bayer. Rhön", in Naturschutzgebieten, Überschwemmungsgebieten oder Wasserschutzgebieten etc. sind gesonderte Anträge zu stellen. 

Wir empfehlen Ihnen daher dringend, sich in jedem Fall vor Beginn der Maßnahme mit dem Landratsamt oder dem Markt Burkardroth in Verbindung zu setzen!
 


Isolierte Befreiung (verfahrensfreie Bauvorhaben)

Soll bei der Errichtung von nicht genehmigungspflichtigen baulichen Anlagen (sog. verfahrensfreie Vorhaben nach Art. 57 BayBO) von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes abgewichen werden, ist die Zulassung schriftlich zu beantragen.

Die Erteilung einer „isolierten Befreiung“ ist beim Markt Burkardroth schriftlich zu beantragen. Der Antrag ordentlich zu begründen und mit vollständigen Unterlagen in dreifacher Ausfertigung (z. B. roter, gelber und grüner Schnellhefter) einzureichen.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Antragsformular "Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes"
  • Ein Lageplan (das zu errichtende Vorhaben ist im Lageplan darzustellen), inkl. Vermassung und den vermassten Grenzabständen
  • Ein maßstäblicher Grundriss des zu errichtenden Bauvorhabens
  • Gezeichnete Ansichten, unter Umständen sind Ansichten eines Prospekts auch zulässig
  • Die betroffenen Grundstücksnachbarn sind am Verfahren schriftlich zu beteiligen
  • Die Bauvorlagen können durch den Antragssteller selbst erstellt und auch als Entwurfsverfasser unterschrieben werden

Weitere Informationen

Ansprechpartner

Herr Eddie Hartmann

Am Marktplatz 10
97705 Burkardroth
Telefon: 0 97 34 / 91 01-24
E-Mail: Eddie.Hartmann@Markt-Burkardroth.de