Bauantrag

Zeitgewinn durch vollständige Unterlagen

Das Bauamt ist gerne bereit, mit Ihnen bzw. Ihrem Entwurfsverfasser im Zusammenhang mit Ihrem Baugesuch offen stehende Fragen vor Einreichung des Bauantrages abzuklären bzw. Sie zu beraten. Eine Bauberatung kostet Sie nichts, erspart aber häufig Umplanungen.

Der Bauantrag ist mit den entsprechenden amtlich eingeführten Vordrucken zu stellen. Diese können hier heruntergeladen werden:

Der Bauantrag ist über den Markt Burkardroth einzureichen. Dieser muss darüber entscheiden, ob das Einvernehmen in planungsrechtlicher Hinsicht erteilt oder versagt wird. Zuständig ist dabei der Marktgemeinderat. Dieses Gremium tagt nur in bestimmten Zeitabständen. Hier erhalten Sie die nächsten Termine. Die Gemeindeverwaltung leitet den Bauantrag mit ihrer Stellungnahme dann an das Landratsamt zur Prüfung und Genehmigung weiter.

Als Bauherr können Sie wesentlich zur Beschleunigung des Baugenehmigungsverfahrens beitragen, wenn Ihr Bauantrag eindeutig formuliert und mit vollständigen Unterlagen in dreifacher Ausfertigung (rote, gelbe und grüne Mappe / Schnellhefter) eingereicht wird. Auch ist eine ordnungsgemäße Nachbarbeteiligung unbedingt erforderlich.

Unterlagen und Angaben die für die Antragstellung benötigt werden:

  • Vollständig ausgefüllte Vordrucke: Bauantrag, Baubeschreibung, Erhebungsbogen ggf. Abstandsflächenübernahme
  • Aktueller amtlicher Lageplan Maßstab 1:1000 ohne eigene Einzeichnungen. Diesen erhalten Sie beim Vermessungsamt oder beim Markt Burkardroth (kostenpflichtig).
  • Eigener, gezeichneter Lageplan Maßstab 1:1000 inkl. Plankopf mit Darstellung der neuen Gebäude inkl. Vermassung und den vermassten Grenzabständen.
  • Bauzeichnungen, Grundriss(e), Schnitt(e), Ansichten nach Vorgabe des § 8 der Bauvorlagenverordnung
  • Unterschriften aller Nachbarn auf den Bauzeichnungen mit Angabe der Flurnummer.
  • Berechnung des umbauten Raumes und der Wohn- und Nutzfläche
  • Berechnung der Baukosten.
  • Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
  • ggf. Befreiungen

Weitere Auskünfte hierzu kann Ihnen auch Ihr Entwurfsverfasser geben.

Zum Teil ist es erforderlich, bei der Bearbeitung Ihres Bauantrages Fachbehörden (z. B. Untere Naturschutzbehörde, Staatliches Bauamt, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten usw.) einzuschalten. Dies kann zusätzlichen Zeitaufwand verursachen.

Bei Vorhaben, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, besteht unter Umständen die Möglichkeit, eine Teilbaugenehmigung für bestimmte Bauarbeiten, beispielsweise den Erdaushub zu beantragen.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Bauabsichten sich nach Ihren Vorstellungen verwirklichen lassen, empfiehlt es sich, einen schriftlichen „Antrag auf Vorbescheid“ an die Baugenehmigungsbehörde zu stellen. Dieser Antrag ist wie der Bauantrag in dreifacher Ausfertigung mit den für eine Beurteilung erforderlichen Unterlagen beim Markt Burkardroth einzureichen.

Hier können spezielle Einzelfragen verbindlich geklärt werden. Wird keine Frage gestellt, ist die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des in Ziffer 5 beschriebenen Vorhabens Gegenstand der Anfrage. Hier kann jedoch nicht das gesamte Bauvorhaben an allen erforderlichen Vorschriften gemessen bzw. geprüft werden, dies ist Aufgabe des Baugenehmigungsverfahrens.

Weitere Informationen

Ansprechpartner

Herr Eddie Hartmann

Am Marktplatz 10
97705 Burkardroth
Telefon: 0 97 34 / 91 01-24
E-Mail: Eddie.Hartmann@Markt-Burkardroth.de