Auch Hunde sind anzumelden

Wir weisen darauf hin, dass das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Marktbereich grundsätzlich anzeigepflichtig ist.

Auch Änderungen im Bestand (bisheriger Hund verendet, neuer Hund angeschafft) müssen für die Veranlagung zur Hundesteuer unaufgefordert bei der Gemeindeverwaltung im Rathaus (Herr Kohler, Zimmer Nr. 02 bzw. Tel. 0 97 34/91 01-31) angemeldet werden. Gerne können Sie die Anmeldung auch per E-mail an uns senden.

Bitte beachten Sie diese Richtlinien. Nähere Informationen entnehmen Sie der Satzung.

Weitere Informationen

Ansprechpartner

Herr Frank Kohler

Am Marktplatz 10
97705 Burkardroth
Telefon: 0 97 34 / 91 01-31
E-Mail: Frank.Kohler@Markt-Burkardroth.de