Kommunalwahl 08.03.2026
Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten
Informationen zu Bekanntmachungen und zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Wahlvorschläge können rechtswirksam erst eingereicht werden, wenn der Gemeindewahlleiter durch Bekanntmachung dazu aufgefordert hat. Das Landratsamt Bad Kissingen hat mitgeteilt, dass die Bekanntmachung vom Landkreiswahlleiter am Dienstag, den 09. Dezember 2025 erfolgen wird. Zur Vermeidung von Abstimmungsproblemen wurden alle Kommunen gebeten, diesen Termin auch für ihre Bekanntmachung zu wählen. Es ist der wahlrechtlich frühestmögliche Termin.
Deshalb wird hiermit bekannt gegeben, dass die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats und des ersten Bürgermeisters im Markt Burkardroth am Dienstag, den 09. Dezember 2025 erfolgen wird, und zwar durch Aushang am Rathaus in Burkardroth. Gleiches gilt auch für die Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten.
Diese Vorgehensweise kann sich auch bei späteren Bekanntmachungen wiederholen, sofern kurze Reaktionszeiten, verbindliche Termine, Vorgaben oder die Ausmaße (z. B. bei den großen Stimmzetteln) es erfordern.
Diese und alle weiteren Bekanntmachungen und Informationen die die Kommunalwahl 2026 betreffen, werden in der „Ortsschelle“, am Aushang am Rathaus und hier veröffentlich.
Hier können zu gegebener Zeit auch Wahlschein bzw. Briefwahlunterlagen online beantragt werden.
Burkardroth, den 20. November 2025
Jochen Schultheis
Gemeindewahlleiter