Bundestagswahl 2025
Hier finden Sie alle weiteren Hinweise zur Bundestagswahl
Bekanntmachung über das Recht zur Einsicht ins Wählerverzeichnis
Musterstimmzettel
Hinweis:
Die Wahlbenachrichtigungen wurden im Laufe der 5. Kalenderwoche ausgetragen. Sollten Sie bis zum 02. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Rathaus.
Die Briefwahlunterlagen können ab dem 03. Februar 2025 online hier bzw. über den auf der Walbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code beantragt werden.
Mit dem Versand der Briefwahlunterlagen werden wir sofort nach Erhalt der Stimmzettel beginnen. Dies wird voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025 geschehen.
Link zur Beantragung eines Wahlscheins
Informationen der Bundeswahlleiterin
Informationen der Kreiswahlleitung bzw. vorläufiges Wahlergebnis
Schutz der Bundestagswahl 2025 vor hybriden Bedrohungen und Desinformation