Enstehungsgeschichte von Oehrberg

Zur Rodungsgeschichte von Oehrberg nach Pfrenzinger:
Bei dem Versuch, nähere Einzelheiten über die Gründungsgeschichte wie über Namen und Herkunft der ersten Siedler zu Öhrberg ausfindig zu machen,

sind wir nicht in der gleichen glücklichen Lage wie bei den anderen ungefähr gleichzeitig entstandenen Rodungsdörfern. Selbst Kmiotek, die beliebte und gern ausgeschriebene Fundgrube über den Salzforst versagt hier. Man ist also auf sich selbst und seinen eigenen Spürsinn angewiesen; denn für Öhrberg ist ein Vererbungsbrief im Staatsarchiv Würzburg nicht auffindbar.
Bis zum Jahre 1701 war ein solcher auch noch nicht ausgestellt; denn es heißt im Gebrechenprotokoll dieses Jahres unter dem 8. Juni anlässlich der Streitfrage, welcher Cent der neue Ort zugehöre, ausdrücklich, dass wegen des Fehlens eines Vererbungsbriefes die Zuständigkeit des Centgerichts zwischen dem Centgrafen von Aschach und dem von Aura-Trimberg strittig sei. Damals genehmigte der Landesherr, dass Öhrenberg der Cent desjenigen Amtes zugeteilt werde, in dem es liege: das war Aura-Trimberg.
Die gleiche Feststellung, daß ein Vererbungsbrief für das neue Dorf „Ehrenberg" noch nicht ausgefertigt sei, wurde im Jahre zuvor gemacht, als es sich um die Entscheidung der Frage handelte, ob die Gemeinde Öhrberg die ihr bei der Gründung angeblich versprochene freie Weid- und Hutgerechtigkeit im „Ehrenweckergrund" und im „Bürkelsbergerwald" besitze, nämlich daß ein jeder Bauer 2 und jeder Seidner l Schwein kostenlos in die Eichelmast einschlagen dürfe.
Infolge des Fehlens des Vererbungsbriefes lässt sich das Gründungsjahr von Öhrberg im gleichnamigen Wald nicht mit völliger Sicherheit bestimmen. Man kann es aber annähernd richtig errechnen. So liest man in der Amtsrechnung von 1704 Seite 229, dass zu Öhrberg von 13 Schock 12 Garben eingeheimsten Zehntkorns 14 Malter 3 Metzen Münnerstädter Maß ausgedroschen worden seien. Dann heißt es wörtlich: „Und ist dies gleichfalls die erste Einsammlung." Da auf den vorhergehenden Seiten das Ergebnis der ersten Zehntsammlung von Neubessingen erwähnt ist, so kommt man für Öhrberg naturgemäß auf das gleiche Gründungs jahr, nämlich 1694.

Quelle: Alfons Pfrenzinger, Die jüngsten Rodungsdörfer im würzburgischen Salzforst, 1937, S. 34 ff.
 
Ferner ist zur Bestimmung des Gründungsjahres heranzuziehen die Angabe in der Rechnung von 1706, wo es Seite 196 heißt: „176 fl 2 Pfund 24 Pfennig bezahlen sämtliche Untertanen zu Öhrberg wegen des ihnen vererbten Öhrberger Waldes für den 2. Zins von 706 Morgen ausgereuteten Felds, jeden zu 7 Schilling." Auch diese Angabe entspricht der Erhebung der Gült zu Neubessingen, die 1705 das erste Mal erfolgt ist. Die gleichen Vergünstigungen für beide Neurodungen vorausgesetzt, kommt man auf dasselbe Gründungsjahr: 1694.
Es scheint, daß schon bei der ersten Steuerzahlung zwischen dem Amtskeller zu Trimberg und den Öhrbergern Meinungsverschiedenheiten über die Höhe der Gefalle bestanden; denn sie blieben sofort und jedenfalls mit voller Absicht mit einem guten Drittel im Rückstand. Die A. R. von 1705 verzeichnet S. 506: „60 fl 2 Pfund 24 d restieren sämtliche Öhrberger Untertanen an dem 1705er Zins." Sie weigerten sich offenbar vom Morgen die verlangten je 14 d für Grundzins, Schätzung und Fron zu entrichten, was einem Soll von 176 fl 2 Pfund 24 d entsprochen hätte. Von dieser Haltung ließen sie sich auch in den nächsten Jahren nicht abbringen, so dass noch 1712 der gleiche Rückstand ausgewiesen wird.
Als sie im gleichen Jahr erstmals von weiteren 103 Morgen Neugereut den ersten Zins mit 7 Schilling vom Morgen zu bezahlen hatten, erlegten sie wieder nicht die volle Summe von 25 fl 4 Pfund 6 d, sondern 4 fl l Pfund 16 d weniger „wegen der strittigen Gertenmaßes." Neben der Höhe der Abgabe vom einzelnen Morgen stritt man sich also auch um die Größe der Gerte (Messrute). Sowohl in Langenleiten wie Frauenroth war schließlich der Morgen Feld nicht mit der zwölfschuhigen, sondern mit der 14schuhigen Gerte gemessen worden, so dass auf diese Weise wenigstens ein gewisser Ausgleich für weniger ergiebige Böden geschaffen worden war.
Dieselbe Vergünstigung verlangten auch die Öhrberger für sich und sie hatten schließlich Erfolg mit ihrer Forderung; denn der Amtskeller wurde im Rechnungsbescheid zur A. R. von 1712, wie folgt, angewiesen: „Keller soll, was die Untertanen zu Öhrberg an Holz bereits ausgereutet, mit der großen Ruten, nach welcher dieselbe hingegen von jedem Morgen 7 Schillinge beständigen Zins jährlich zu entrichten haben sollen, messen lassen und was auf das auf ihnen versprochene Quantum noch abgehet, hinwiederum berichten."
Diesem notwendigen Entgegenkommen folgte nach einigen Jahren ein weiteres. Wie sich die fürstliche Hofkammer an der Hand der Zehnterträgnisse zu Frauenroth und Langenleiten hatte überzeugen müssen, dass die Ertragsfähigkeit des neugerodeten Landes hinter den gehegten Erwartungen zurückblieb, so war es auch in Öhrberg. Auch hier sprachen die geringen Zehnterträgnisse eine zu deutliche Sprache; erbrachte doch der Zehnt wie schon in den ersten Jahren auch in der Zeit von 1713 - 20 im jährlichen Durchschnitt nicht einmal ganze 21 Malter.
Während in den Aschacher Amtsrechnungen die schrittweise Entlastung der Frauenrother Siedler in den sogenannten Bescheidpunkten vermerkt ist, sind diesbezügliche Vermerke in den Trimberger Amtsrechnungen nicht enthalten. Dagegen ist die tatsächliche Verminderung der Lasten klar erkennbar. In der A. R. von 1720 S. 199 heißt es: „150 fl l Pfund 20 d bezahlen die sämtliche Untertanen zu Öhrberg ... von 75 1/2 Morgen ausgereuteten Walds nach der Messung mit der großen Gerten von jedem Morgen 3 Batzen; 10 fl 2 Pfund 7 d zahlen diese Öhrberger Untertanen ferner von 52 Morgen Neugereut, der Ledergraben genannt, von jedem Morgen 3 Batzen; ist heuer das 3. Mal."
Mit lakonischer Kürze ist hier festgehalten, dass sich infolge der Anwendung der großen Messrute der Flächeninhalt der Feldmark von 809 Morgen im Jahre 1712 auf 751 1/2 vermindert hatte und dass gleichzeitig die Belastung von insgesamt 202 fl 2 Pfund 1 d auf 150 fl l Pfund 20 d, also um ein volles Viertel gesenkt worden war, weil vom Morgen nur noch 3 Batzen (33 d) statt der 7 Schillinge (42 d) bezahlt werden mussten.
Da inzwischen (seit 1718) weitere 52 Morgen Neugereut im sogenannten Ledergraben dazu gekommen waren, von denen ebenfalls nur 3 Batzen, zusammen 10 fl 2 Pfund 7 d zu entrichten waren, so betrug der Umfang der Öhrberger Feldmark im Jahre 1720 im ganzen 803 1/2 Morgen mit einer Gesamtbelastung von 160 fl 3 Pfund 27 d. Das war sicherlich eine fühlbare Entlastung des neuen Dorfes und seiner starken Bevölkerung.
Ganz ohne Widerstand war freilich dieses Entgegenkommen der fürstlichen Hofkammer nicht erfolgt. Es ist weiter oben bereits angedeutet worden, dass die Öhrberger ebenfalls die freie Buchel- und Eichelmast im angrenzenden Staatswald beanspruchten und dass deswegen schon einige Beschwerden bei der Regierung (1698, 1700 und 1702) eingelaufen waren. Im letztgenannten Jahr hatte die Regierung bis zur endlichen Klärung der Rechtslage die den Öhrbergern vom Aschacher Amt diktierte Strafe von 50 Reichstalern wegen unbefugten Eintriebs in die Wälder aufgehoben.
Als die Entscheidung der Regierung auf sich warten ließ, erinnerte der Aschacher Keller in seiner A. R. von 1706 mit folgenden Worten daran: „Das neue Dorf Öhrenberg tut gnädigster Herrschaft und dero Waldungen großen Abbruch, da nämlich durch selbige die Amtsuntertanen äußerst gekränkt werden und attribuieren sich das Recht überall vorzuhüten und Eichel- und Buchel-mastung zu besuchen, wie es dies Jahr hochsträflich geschehen."
Die Entscheidung blieb abermals aus und hätte wahrscheinlich noch länger auf sich warten lassen, wenn nicht 2 Jahre später der Kampf um die Eichel- und Buchelmast mit den angrenzenden Ortschaften neu aufgelebt wäre. Die Vorgänge von 1706 wiederholten sich: die Öhrberger jagten die Hirten mitsamt ihren Schweineherden aus dem Burkhardsberg und trieben ihrerseits an 400 Stück ein, während die Gemeinden Hassenbach und Poppenroth für 50 fl das Mastrecht gepachtet hatten. Der Aschacher Amtskeller erklärte am 11. November, dass diese Summe nicht erlegt würde, „wenn keine hochfürstliche Manutenenz und scharfe Bestrafung gegen die unbändigen Öhrberger erfolgen sollte."
Die Gemeinde Öhrberg verschanzte sich aber in einer gleichzeitigen Vorstellung hinter die Behauptung, es sei ihr „bei Auferbauung des neuen Dorfes auch anbei die Waldung Burkhardsberg genannt... dergestalt mitvererbt worden", dass sie allein mit ihrem gehörnten Vieh darein hüten und dass außerdem zu den Eckerigszeiten jeder Bauer 2 und jeder Seldner l Schwein gratis einschlagen dürfe. Gleichzeitig verlangte sie Abschriften aus den Salbüchern.
Bei den angestellten Nachforschungen fanden sich aber merkwürdigerweise nirgends schriftliche Unterlagen für diese beanspruchten Sondervergünstigungen, die weit über das auch den anderen neuen Dörfern eingeräumte Recht der Kuppelhut hinausgingen. Hingegen konnte sich der damalige Amtskeller von Hilders mit aller Bestimmtheit erinnern, dass er während seiner Amtstätigkeit zu Aschach schon einmal den gleichen Auftrag erhalten habe und seinerzeit auch nicht einen Buchstaben von den vermeintlichen Privilegien habe finden können.
Unter diesen Umständen wurde der Hofrat Caesar mit der Untersuchung des Streitfalles beauftragt, um Klarheit zu schaffen. Ende Dezember 1708 verhörte er in Aschach die Vertreter der gegeneinander streitenden Parteien. Die Öhrberger blieben bei ihrer Behauptung, das Recht der Eichel- und Buchelmast sei seinerzeit im Jahre 1693 bei der Vererbung miteinbedungen worden, während einer von der Gegenpartei, Michel Klarentz aus Aschach, der seinerzeit auch bei den siedlungswilligen Leuten gewesen war, erklärte, es sei nur das Hut- und Mastrecht für den Öhrbergwald zugesagt worden.
Die Entscheidung der Regierung fiel infolgedessen laut Gebrechenprotokoll vom 2. Oktober 1710 gegen die Öhrberger aus, da sich auch in den Kammerprotokollen nicht der geringste Hinweis zu ihren Gunsten fand und da der Berichterstatter, Hofrat Caesar auf das bestimmteste versicherte, es hätten ihm seinerzeit schon einmal die inzwischen verstorbenen Beamten, Kammerrat Pfennig und Rentmeister Kihn auf Befragen ausdrücklich erklärt, dass den Öhrbergern das Mastrecht nicht eingeräumt worden sei. Von dieser Entscheidung wurden Keller und Forstmeister zu Aschach verständigt mit dem Auftrag über die Einhaltung künftig zu wachen.
Verstöße gegen diese Entscheidung waren aber unausbleiblich, da die Öhrberger bereits im Jahr 1712 mehr oder minder eigenmächtig den Rest des ihnen eingeräumten Waldes bis auf ein Stück von 75 Morgen ausgerodet hatten und sich damit um ihre bisherige Hutweide selbst gebracht hatten, während sie eine Fläche von 300—400 Morgen als Gemeindewald hätten hegen sollen, um dort die Möglichkeit der Weide zu haben. Die Hofkammer genehmigte am 18. Juli 1712 diese ihr unerwünschte Rodung mit dem Zusatz, dass „sie von hoher Herrschaft keinen Hutbezirk anderswo zu gewarten haben und zusehen sollen, wie sie ihr Vieh auf ihrer Markung erhalten und fortbringen mögen."
Wirklich sah sich der Forstmeister zu Frauenroth Simon Wittmann gezwungen 2 Untertanen zu Öhrberg, deren Kinder 33 Stück Rindvieh gegen das Verbot im Staatswald hatten weiden lassen, um 33 Pfund zu strafen, da er ihnen als gering bemittelten Leuten die angedrohte Strafe von 20 Reichstalern nicht anfordern wollte. Die bestraften Einwohner wandten sich Beschwerde führend an die Hofkammer und bezogen sich wieder auf die ihnen angeblich verliehene Hutgerechtsame. Nach dem Bericht des Kellers von Trimberg „bleiben die Untertanen dabei, daß sie nicht haushalten und bestehen könnten, wenn sie keine andere Hut und Trieb als auf ihrer Markung, die ohnedies schlecht und gering wäre, haben sollten."
Darauf beauftragte die fürstliche Regierung die beiden Beamten zu Aschach und Trimberg den Augenschein einzunehmen und ein Gutachten zu erstatten, „ob und wie viel allenfalls von dem Burkhardsberg klagender Gemeinde Öhrberg ohne der Herrschaft und der an gedachten Burkhardsberg anstoßenden Nachbarn Schaden zur Hut füglich eingeräumt werden könne." Beide schlugen vor, man solle der Gemeinde Öhrberg die Hutweide in dem noch 300—400 Mg umfassenden Öhrberger Staatswald freigeben, weil sie in dem alten Eichenbestand wenig Schaden anrichten könnten und weil ihnen darin so wie so eine Fläche von 80—100 Mg zur Rodung neu freigegeben sei. Sie begründeten ihren Vorschlag mit dem Nutzen beider Teile, „da ohne dergleichen die Untertanen nicht bestehen können und die daselbst (wohnenden) mageren (Leute) unter der Zeit (= allmählich) gar verderben werden, wodurch das herrschaftliche Interesse ziemlich fallen würde."
Eine Entschädigung für diese Vergünstigung wollten nun freilich die Öhrberger aus freien Stücken nicht bezahlen, schließlich bequemten sie sich aber doch zu einer regelmäßigen Jahresgebühr von 20 fl. Deshalb finden sich in der A. R. von 1720 neben den oben genannten Einnahmeposten auch weitere 20 fl mit der Begründung: „20 fl zahlen die Öhrberger Untertanen vor die Weide und Mästung in dem Öhrberger Wald, weil um obigen Zins solche Weide von hochfürstlicher Kammer ihnen übergeben worden, gefallet heuer das 5. Mal."
Demnach entrichteten also die Öhrberger 1720 insgesamt 180 fl 3 Pfund 27 d in bar und dazu den Zehnten in jährlich wechselnder Höhe. Er erbrachte im Jahrzehnt 1728 - 37 durchschnittlich 30,1 Malter (42, 28, 32, 28, 32, 22, 32, 25, 28, 32) und im darauffolgenden Jahrfünft 30,8 Mlt (34, 24, 30, 29, 37).
Von der steuerlichen Belastung der Neurodung Öhrberg wenden wir uns endlich den Einwohnern selbst zu. In den Trimberger A. R. beginnen die ersten statistischen Angaben über den Stand der ortsansässigen Bevölkerung im Jahre 1700. Es werden darin 105 Köpfe ausgewiesen, die sich auf 19 Familien verteilen: 19 Männer, 19 Frauen, 32 Söhne, 29 Töchter, l Knecht, 4 Mägde, l Witwe. Die Kopfzahl betrug in den beiden folgenden Jahrzehnten (1701— 20) im Durchschnitt 131 bzw. 163,8. Für die einzelnen Jahre werden folgende Ziffern angegeben: 120, 134, 129, 135, 143, 140, 127, 136 und 141, ferner: 143, 143, 151, 156, 151, 185, 191, 193, 189 und 136. An Kindern treffen auf die beiden Jahrzehnte im Jahresdurchschnitt 73,2 bzw. 88,5 oder: 61, 69, 71, 72, 74, 79, 84, 78, 71 und 73 sowie: 74, 74, 69, 84, 95, 100, 103, 105, 102 und 79. Nimmt man die Zahl der jeweiligen Rauchhühner als Grundlage für die mutmaßliche Familienzahl, so betrug diese 19 bis 1706 und stieg dann allmählich auf 20, 22, 23, 26 und 30 um 1719/20 auf 26 abzusinken.
Infolge des Fehlens der Vererbungsurkunde tappt man in Bezug auf Zahl, Namen und Herkunft der Gründer von Ehrenberg-Öhrberg zunächst im Dunkeln. Im allgemeinen dürfte während der bewilligten Freijahre kein Neuzuzug erfolgt sein. Man wird also mit einer gewissen Berechtigung die Zahl der Gründerfamilien mit 19 beziffern dürfen. Bekannt sind uns nur die Namen der im Lauf der nächsten Jahrzehnte neuzugezogenen Personen, die wir in zeitlicher Abfolge nennen. Es waren: 1706 Hans Kempel (Kömpel) aus Kothen im Fuldischen, 1707 Hans Daniel von Waldfenster, 1709 Kaspar Roßteutscher aus Brückenau und Andreas Glaser aus Aschach, 1710 Hans Werner (Wörner) aus Unterweißenbrunn, 1711 Michel Witscher (Wüscher) aus Schlimpfhof, 1712 Hans Adam Göpfert aus Ebenhausen, 1714 Hans Binmüller aus Platz, 1717 Hans Schneider aus Premich und Adam Höllrigel (Hellriegel) aus Tirol, 1719 Jörg Albert aus Zahlbach sowie Hans Schneider aus dem Amt Bischofsheim/Rh, 1720 Kaspar Reydt aus Zahlbach, also im ganzen 13 neue Familien.
Ihnen folgte 1721 Hans Schlerith aus Schmalwasser und Hans Amrhein aus Reußenhof. Dann stockte der Zuzug eine Zeit lang, bis 1728 Melchior Schlereth aus Poppenroth einzog; ihm folgte 1730 Johann Markhert aus Schondra; 1731 Hans Hermann (Hermann?) aus Schwarzbach (Schwärzelbach?), 1732 Kaspar Schlerith von Schlimpfhof, 1733 Andreas Schultheiß aus dem Fuldischen, 1734 Nikolaus Geißel aus Hassenbach. Nach einer kurzen Stockung zogen neu ein: 1739 Peter Schubert (woher?), 1740 Hans Jörg Schmidt aus Heßdorf, 1741 Kaspar Wahl aus Wittershausen, 1742 Hans Schlerith der Junge aus Poppenroth und 1743 Kaspar Köberlein aus Mittelsinn.
Zur Namhaftmaehung der Familien, die das neue Dorf begründet haben, bleiben uns nur die unter dem Titel Handlohn genannten sonstigen Namen, weil nicht ein einziges Zinsbuch über Öhrberg im Staatsarchiv Würzburg vorhanden ist. Das mag wohl daher kommen, weil die Gemeinde als solche, nicht aber die einzelnen Ortsnachbarn die jährlichen Gefälle zu liefern hatte und die Verteilung auf die einzelnen Grundbesitzer selbst vorgenommen haben wird. Im Gegensatz zu den anderen Neurodungen war der für die Hofrieten benötigte Grund und Boden nicht abgetrennt und eigens versteuert, so dass also in Öhrberg das Fastnachtshuhn, die allgemein übliche Abgabe von jeder Hofstatt an den Grundherrn, nicht gegeben werden musste. Auch die sonst gewöhnliche Grundsteuer von 6 d wurde nicht erhoben, vielmehr war der gesamte Grund und Boden einheitlich pro Morgen mit je 11 d für Grundzins, Schätzung und Fron belastet. Die Steuererhebung war also für den Rechnungsbeamten sehr vereinfacht, da der Ortsschultheiß die Kleinarbeit zu besorgen hatte. So kommt es, dass auch das Amt Trimberg kein Zinsbuch besaß, weshalb der Keller in seiner A. R. von 1743 (S. 655) anregte, es möchte eine Güterbeschreibung angelegt werden.
Unter diesen Umständen ist es begreiflich, daß die Gründerfamilien nur annähernd namentlich bezeichnet werden können. Der sicherste Weg, sie festzustellen, wäre die Benützung der Kirchenbücher von Oberthulba; denn nach Ausweis der A. R. von 1735 bezog damals der dortige Pfarrer für die kirchliche Betreuung der Öhrberger vom Amt 5 Malter Getreide zum 27. Mal, so dass er also spätestens im Jahr 1708 mit der Seelsorge betraut worden war. Wahrscheinlich hat er sie aber seit der Gründung des Dorfes ausgeübt. Zu den Gründern gehörte zweifellos Valentin Schubert der Alte, der schon frühzeitig, nämlich am 19. April l695 als Dorfschultheiß verpflichtet wurde. Einer seiner Söhne (Michael) errichtete spätestens 1725 eine Mühle unterhalb des Dorfes und entrichtete von dieser jährlich l Fastnachtshuhn, l Malter Korngült und 2 fl für das Wasserrecht. Weiter wären zu den Gründerfamilien zu zählen: Hans Bahn, Andreas Böhm(er), Bastian Endres, Michel Emmerth, Michel Fehr, Hans und Valentin Geyßel, Peter Horling, Hans Köth, Michel, Adam und Kaspar, Heinrich und Kaspar Pfülb, Hans und Adam Raab, Hans Jörg Sachs, Andreas und Bastian Marx Schneider, Jörg Voll, Hans Wehner und Jörg Wirt. Das vorstehende namentliche Verzeichnis wird wohl alle Gründerfamilien Öhrbergs enthalten. Dass einzelne Familien mit mehreren Mitgliedern erscheinen, dürfte in der Hauptsache daher kommen, dass erwachsene Söhne der ersten Ansiedler einen eigenen Hausstand begründet haben. Es wäre ein vergebliches Unterfangen, wollte man Vermutungen über die Herkunft der ersten Siedler anstellen. Namen wie Schlereth (Schlerith), Voll und Wehner (Weyner) finden sich um 1690 häufig in vielen Nachbardörfern, der erste z. B. in Hassenbach, Lauter, Katzenbach, Poppenroth, Schlimpfhof und Waldfenster, der zweite in Burkardroth, Gefäll, Lauter, Schlimpfhof, Stangenroth und Zahlbach, der dritte in Burkardroth und Waldfenster. Seltener sind die anderen Namen. Emmert gab es in Albertshausen und Stangenroth, Geißel in Hassenbach, Raab in Platz, Schneider in Albertshausen und Waldfenster, Schreiner in Stangenroth, Pfülb in Burkardroth, Stangenroth und Waldfenster, Wirt in Burkardroth. Mit der Behauptung, dass die Gründerfamilien Öhrbergs aus der nächsten Umgebung stammten, greift man also bestimmt nicht fehl.
Eine kurze Übersicht über die Bevölkerungsbewegung der Jahre 1721 - 43 mag diese Darstellung der Entwicklungsgeschichte Öhrbergs in dem ersten halben Jahrhundert seines Bestehens abschließen. Für die Zeit von 1721 - 30 errechnet man einen jährlichen Durchschnitt von 182 Köpfen, darunter 94 Kinder. Für den folgenden Zeitraum bis 1743 ergibt sich ein leichter Rückgang auf 166 Köpfe bzw. 85,7 Kinder. Für die einzelnen Jahre sind folgende Ziffern überliefert: 156, 192, 168, 156, —, 170, 189, 189, 210, 210 sowie: 211, 159, 180, 158, 121, 141, 164, 170, 183, 174, 172, 165 und 165. Die entsprechenden Zahlen für die Kinder sind 90, 100, 82, 76, —, 92, 93, 110, 110 sowie: 111, 78, 104, 66, 72, 59, 85, 89, 89, 93, 93, 92, 87 und 85.
Es ist überflüssig auf die rückläufige Bewegung in der Lebenskurve des Dorfes aufmerksam zu machen, die sich auch in der Zahl der Rauchhühner spiegelt: nur in der Mitte der letzten anderthalb Jahrzehnte überstieg sie die Durchschnittszahl von 30 um ein Geringes. An der Abnahme der Dorfbevölkerung war Abwanderung in die Fremde nicht schuld - während des ganzen hier behandelten Zeitraums ist auch nicht eine einzige Familie in das Ausland ausgewandert -. Zwischen erhöhter Sterblichkeit und Umsiedlung innerhalb des landesherrlichen Territoriums als Ursache wird auch hier die Kirchenbuchforschung zu entscheiden haben.

Quellen: Trimberger A.R. 1700—43, Gebrechenprotokoll 1698, 1700, 1701, Standbuch 674, U.D.A. 80, R.A. Kissingen 34, Würzburger Urkunde 51/247, adm. f. 437/9051.

Quelle: Buch " Natur, Kunst und Kultur im Markt Burkardroth - Gemeindeteil Oehrberg" von Otmar Zehnter
 

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