Ukrainische Flüchtlinge
Bitte melden Sie sich beim Einwohnermeldeamt der zuständigen Stadt bzw. Gemeinde, in der Sie untergebracht sind, an. Das Meldeamt wird das Schulamt umgehend informieren. Das Schulamt nimmt jeden Freitag eine Verteilung der gemeldeten Schülerinnen und Schüler an die entsprechende Schulart vor. Sie erhalten am darauffolgenden Montag vom Schulamt die Information, an welcher Schule Ihr Kind enpfangen wird. Deshalb ist es wichtig, dass Sie bei der Anmeldung eine E-Mailadresse oder eine Telefonnummer angeben, unter der Sie erreichbar sind.