Meldung von Geschossflächenveränderungen

Der Markt Burkardroth weist darauf hin, dass sämtliche Geschossflächenveränderungen, auch wenn diese baurechtlich nicht der Genehmigungspflicht unterliegen, dem Markt Burkardroth mitzuteilen sind.

Der Beitrags- und Gebührenschuldner (Eigentümer des Grundstückes) ist nach der geltenden Wasserabgabesatzung bzw. der Entwässerungssatzung des Marktes Burkardroth verpflichtet, über den Umfang dieser Veränderungen Auskunft zu erteilen und auf Verlangen entsprechende Unterlagen vorzulegen. Typische Beispiele für die Geschossflächenveränderungen sind z. B. der Ausbau eines Dachgeschosses, Umbau eines bestehenden Wohnhauses, die Errichtung eines Wintergartens oder auch Nutzungsänderungen.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Tel. 09734-91 01 24 zur Verfügung.

Weitere Informationen

Ansprechpartner

Herr Eddie Hartmann

Am Marktplatz 10
97705 Burkardroth
Telefon: 0 97 34 / 91 01-24
E-Mail: Eddie.Hartmann@Markt-Burkardroth.de