Meldung von Geschossflächenveränderungen
Der Markt Burkardroth weist darauf hin, dass sämtliche Geschossflächenveränderungen, auch wenn diese baurechtlich nicht der Genehmigungspflicht unterliegen, dem Markt Burkardroth mitzuteilen sind.
Der Beitrags- und Gebührenschuldner (Eigentümer des Grundstückes) ist nach der geltenden Wasserabgabesatzung bzw. der Entwässerungssatzung des Marktes Burkardroth verpflichtet, über den Umfang dieser Veränderungen Auskunft zu erteilen und auf Verlangen entsprechende Unterlagen vorzulegen. Typische Beispiele für die Geschossflächenveränderungen sind z. B. der Ausbau eines Dachgeschosses, Umbau eines bestehenden Wohnhauses, die Errichtung eines Wintergartens oder auch Nutzungsänderungen.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Tel. 09734-91 01 24 zur Verfügung.
Weitere Informationen
Herr Eddie Hartmann
Am Marktplatz 1097705 Burkardroth
Telefon: 0 97 34 / 91 01-24
E-Mail: Eddie.Hartmann@Markt-Burkardroth.de