Hier einige FAQ´s zum Jugendschutz.
An wen kann ich mich bei Fragen zum Jugendschutz wenden?Mit Fragen zum Jugendschutz können Sie sich an ihr örtliches Jugendamt, Kinder- und Jugendschutz, wenden. Ansprechpartnerin: Rabea Daniel, Tel.: 0971/801-7013
Wie lange darf mein Kind abends ausgehen?Es gibt kein generelles zeitliches Ausgehverbot oder etwas ähnliches nach dem
Jugendschutzgesetz. Dem Kind oder Jugendlichen darf aber an ganz bestimmten Orten (in Gaststätten, in Discos, im Kino etc.) der Aufenthalt nur nach den im Jugendschutzgesetz vorgesehenen Altersgrenzen und Zeitbeschränkungen gestattet werden (siehe die folgenden Fragen).
Was bedeutet "Öffentlichkeit" im Sinne des Jugendschutzgesetzes?Viele Vorschriften des
Jugendschutzgesetzes (JuSchG) gelten "nur" für die Öffentlichkeit. Immer wieder kommt es zu Fragen, was unter "Öffentlichkeit" zu verstehen sei. Kurz gesagt, mit Öffentlichkeit sind alle Orte gemeint, die jedem ohne weiteres zugänglich sind.
Wer ist "personensorgeberechtigte Person"? Wann ist jemand "erziehungsbeauftragte Person"?Personensorgeberechtigt ist, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches die Personensorge zusteht. In der Regel sind das die Eltern.
Erziehungsbeauftragt kann jede Person über 18 Jahren sein, die geeignet ist und die mit den Eltern (Personensorgeberechtigten) vereinbart hat, das Kind/den Jugendlichen (erzieherisch) zu begleiten (z. B auf ein Fest oder in eine Disco). Zwischen der von den Eltern beauftragten Person und dem oder der Minderjährigen muss ein Autoritätsverhältnis bestehen, d.h., es könnte z.B. der deutlich ältere Bruder oder die Schwester, ein/e Tante/Onkel, ein/e Nachbar/in der Eltern oder andere Eltern. Hat der über 18-Jährige eine Vereinbarung mit der Mutter und/oder dem Vater getroffen, dass er für diesen Fall die erziehungsbeauftragte Person ist, so muss diese in Zweifelsfällen "dargelegt" werden, genauso wie sein und das Alter des/der Minderjährigen (die Darlegung ist nicht zwingend schriftlich vorzuweisen). Die erziehungsbeauftragte Person muss dem Erziehungsauftrag und den damit verbundenen Aufsichtspflichten nachkommen können. Sie muss die Aufsichtspflicht tatsächlich wahrnehmen und objektiv in der Lage sein, den anvertrauten Jugendlichen zu leiten und zu lenken.
Dies ist etwa dann nicht der Fall, wenn die erziehungsbeauftragte Person nicht (mehr) anwesend ist oder in Folge Alkohol- oder Drogenkonsums nicht mehr in der Lage ist, die vereinbarten Aufsichtspflichten zu übernehmen.
Dürfen Kinder und Jugendliche in eine Disco gehen?Das Jugendschutzgesetz enthält grundsätzlich keine verbindlichen "Ausgehzeiten" für Kinder und Jugendliche (siehe links). Vielmehr sieht es Zeitgrenzen für ganz bestimmte Orte vor. Unter 16-Jährige dürfen Tanzveranstaltungen (z.B. Discos) nicht besuchen. Werden sie von ihren Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet, dürfen sie Tanzveranstaltungen besuchen. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen auch allein an Tanzveranstaltungen bis 24.00 Uhr teilnehmen. Wollen sie dort länger bleiben, dürfen sie das nur in Begleitung der Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person (vorausgesetzt der Veranstalter/ Gewerbetreibende lässt dies zu).
Dürfen sich Kinder und Jugendliche auf einem Musikkonzert aufhalten?Für klassische Konzerte und Opernaufführungen gelten nicht die Anwesenheitsverbote wie für Tanzveranstaltungen. Bei Pop-Konzerten sollte jedoch in jedem Einzelfall geprüft werden, ob hier auch getanzt wird bzw. ob dies vorgesehen ist. Grundsätzlich sollte man als Eltern hier eher die Maßstäbe anlegen, die auch für Discobesuche gelten. In diesem Fall gelten wiederum die entsprechenden Alters- und Zeitgrenzen (siehe vorherige Antworten).
Ab welchem Alter darf man sich in Gaststätten aufhalten?Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich grundsätzlich nicht in Gaststätten aufhalten. Erlaubt ist dies nur, wenn sie in Begleitung der Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person sind oder wenn sie sich dort zwischen 5 und 23 Uhr aufhalten und ein Getränk oder eine Mahlzeit zu sich nehmen.
- Jugendliche ab 16 Jahren dürfen sich in Gaststätten aufhalten, jedoch nur zwischen 5 und 24 Uhr. Ab 24 Uhr ist Jugendlichen der Aufenthalt nur in Begleitung der Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person erlaubt.
- Die oben genannten Aufenthaltsverbote gelten nicht, wenn Kinder oder Jugendliche sich auf Reisen befinden.
Der Aufenthalt in Nachtbars und Nachtclubs ist generell für Kinder und Jugendliche verboten.
Wer darf Alkohol trinken?
Alkohol darf in der Öffentlichkeit grundsätzlich an unter 16-Jährige nicht abgegeben werden. Auch der Konsum von Alkohol ist in der Öffentlichkeit Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren verboten.
Einzige Ausnahme: Bier, Wein, Sekt u. a. (ohne Branntwein bzw. branntweinhaltige Getränke) darf an 14 bis einschließlich 15-Jährige abgegeben und ihnen der Konsum erlaubt werden, wenn sie von den Eltern begleitet werden.
Getränke und Lebensmittel mit Branntwein dürfen überhaupt nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden. Auch ist ihnen der Konsum nicht erlaubt. Das gilt auch für Mixgetränke, die Branntwein enthalten - auch dann, wenn der Alkoholgehalt nicht höher als bei Bier und Wein liegt (Ausnahme: unter 0,5 Volumenprozent).
Ab welchem Alter darf man Zigaretten rauchen und diese kaufen?Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (also alle Minderjährigen) dürfen in der Öffentlichkeit nicht rauchen. Darüber hinaus dürfen an unter 18jährige keine Tabakwaren abgegeben werden, auch nicht über Zigarettenautomaten.
Ab welchem Alter darf man in ein Internet-Cafe gehen oder an einer LAN-Party teilnehmen? Welche Computerspiele dürfen dort gespielt werden?
Ist das Internet-Cafe tatsächlich ein "Cafe" und als Gaststätte konzessioniert, so darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren der Aufenthalt grundsätzlich nicht gestattet werden (über Ausnahmen siehe Abschnitt über den Aufenthalt in Gaststätten).
Die Aufsicht muss dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche keine indizierten oder sonstige jugendgefährdende Angebote ansehen oder herunterladen. In Internet-Cafes und öffentlichen LAN-Partys dürfen nur solche Computerspiele gespielt werden, die für die jeweilige Altersgruppe freigegeben sind. Demgegenüber verbietet das Jugendschutzgesetz ausdrücklich, dass Kinder und Jugendliche sich in Spielhallen aufhalten dürfen.
Ab welchem Alter darf man in welchen Film gehen?Erlaubt ist der Zutritt nur, wenn die Filmvorführung für das Alter der Kinder und Jugendlichen freigegeben ist. Werden Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren von einer personensorgeberechtigten Person (ein Elternteil) begleitet, dürfen sie auch Filme ansehen, die mit "Freigegeben ab 12 Jahren" gekennzeichnet sind. Es gibt auch zeitliche Beschränkungen für den Kinobesuch: Gehen 6 bis 13-Jährige allein in ein Kino, muss die Vorführung spätestens um 20 Uhr beendet sein.
Für Jugendliche von 14 bis einschließlich 15 Jahren liegt diese Grenze bei 22 Uhr und für Jugendliche ab 16 Jahren muss ein Film spätestens um 24 Uhr beendet sein. Wird ein Kind oder ein Jugendlicher z.B. von einem Elternteil oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet, sind diese Zeitgrenzen aufgehoben. Ein Kind unter 6 Jahren kann nur in Begleitung eines Elternteils oder eines Erziehungsbeauftragten einen Film im Kino sehen.
Welche Filme oder Computerspiele darf man sich ausleihen oder kaufen?Neben den Kino- und Videofilmen müssen auch Computerspiele eine Alterskennzeichnung haben. Deshalb dürfen diese nur noch an Kinder und Jugendliche abgegeben werden, wenn sie für ihr Alter freigegeben sind (ohne Altersbeschränkung, ab 6, ab 12, ab 16 Jahren freigegeben, keine Jugendfreigabe).
Welche Automatenspiele dürfen benutzt werden?Auch für Spielautomaten (Bildschirmspielgeräte) gilt die Alterskennzeichnung.
Wie ist der Jugendmedienschutz geregelt?
Die Verbreitung gewaltverherrlichender oder -verharmlosender, volksverhetzender und kriegsverherrlichender Darstellungen und Angebote ist unzulässig.
Generell verboten ist auch die Darstellung von Kinderpornographie, die Gewalt- und die Tierpornographie (Sodomie). Ein zusätzlicher Schutz bei Angeboten, die nur für Erwachsene bestimmt sind (z.B. "einfache" Pornografie), soll durch eine besondere Filtersoftware erzielt werden, die nur berechtigten (erwachsenen) Personengruppen den Zugang gestattet.